Allgemeine Geschäftsbedingungen / Datenfluss Werbeagentur GmbH („Datenfluss“) // Stand 01.08.2022
§ 1. Vertragsgegenstand und Ausführung.
(1) Der Vertragsgegenstand richtet sich nach unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung. Wir arbeiten ausschließlich für Geschäftskunden.
(2) Im Rahmen des Vertragsgegenstandes bestimmt und verantwortet Datenfluss, wie der Vertrag ausgeführt wird. Weisungsrechte des Auftraggebers bestehen nicht. Jedoch wird Datenfluss bemüht sein, seinen Wünschen Rechnung zu tragen.
(3) Datenfluss verpflichtet sich zu sorgfältiger Ausführung vertraglich vereinbarter Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
§ 2. Termine.
(1) Sind Leistungsfristen vereinbart, so beginnt ihr Ablauf, sobald die Vertragsparteien sich über alle Einzelheiten des Projektes einig sind und der Auftraggeber Datenfluss alle nach dem Vertrag zu überlassenden Unterlagen oder sonstigen Materialien ausgehändigt hat.
(2) Im Falle eines Verzugs hat der Auftraggeber nur dann das Recht Schadenersatz zu verlangen, wenn dieser auf einer mindestens grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch Datenfluss oder ihrer gesetzlichen Vertreter beruht.
§ 3. Vertragsauflösung.
(1) Der Auftraggeber und Datenfluss können den Vertrag vor Erbringung der Leistung nur aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Endet die Vertragsbeziehung aus wichtigem Grund vorzeitig, so hat Datenfluss Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen.
(3) Hat der Auftraggeber die vorzeitige Auflösung des Vertragsverhältnisses zu vertreten, so erhält Datenfluss einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20% des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Entgelts unter Vorbehalt weiterer Ansprüche von Datenfluss.
§ 4. Vertraulichkeit.
Datenfluss verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber erhält, vertraulich zu behandeln. Alle Mitarbeiter von Datenfluss sind vertraglich zur Vertraulichkeit und zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet.
§ 5. Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt..
(1) Der Auftraggeber darf die Ergebnisse der von Datenfluss erbrachten Leistungen für eigene betriebliche Zwecke verwenden (einfaches Nutzungsrecht). Das Urheberrecht bleibt bei Datenfluss.
(2) Datenfluss behält sich bis zur Erfüllung ihrer Honoraransprüche das Eigentum an allen erbrachten Ausarbeitungen, Designs, Software, Scripts, HTML-Codes und sonstigen Arbeitsergebnissen und -zwischenergebnissen vor.
§ 6. Pflichten des Auftraggebers.
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Datenfluss kostenlos jede erforderliche Unterstützung zu gewähren und insbesondere die im Rahmen des Vertragsgegenstandes erforderlichen Informationen zu liefern. Der Auftraggeber sorgt auf Wunsch von Datenfluss für angemessene Arbeitsmöglichkeiten am Projektort und setzt Datenfluss ohne besondere Anforderung von allen Umständen in Kenntnis, die für die Auftragsausführung von Bedeutung sein können.
§ 7. Beachtung von Rechten Dritter.
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
Urheberinformationen, wie Namen und Werke (z. B. Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Video) sowie Vorgaben zu dessen Verwendungsrechten übermittelt der Auftraggeber ohne Aufforderung an Datenfluss.
§ 8. Abnahme.
Die Leistung gilt als vorbehaltlos abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nicht bei der Geschäftsführung von Datenfluss innerhalb von 2 Wochen beanstandet.
§ 9. Gewährleistung.
(1) Der Auftraggeber hat bei Fehlfunktion von Anwendungen und Abweichungen getroffener Spezifikationen Anspruch auf Nachbesserung etwaiger Mängel durch Datenfluss. In anderen Fällen gelten Nachbesserungen als kostenpflichtige Autorenkorrektur. Nur wenn zwei Versuche der Nachbesserung durch Datenfluss fehlschlagen, kann der Auftraggeber Minderung oder Wandlung verlangen. Wandlung kommt nur in Frage, wenn die erbrachte Leistung aufgrund der Mängel für ihn ohne Interesse ist. Sollten darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt § 10.
(2) Der Auftraggeber muss einen eventuellen Gewährleitungsanspruch unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach seiner Entdeckung, in Textform der Geschäftsführung von Datenfluss anzeigen. Der Anspruch verjährt sechs Monate nach Erbringung der Leistung.
§ 10. Haftung.
(1) Schadenersatzforderungen aufgrund von Delikten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht zumindest grob fahrlässig verursacht wurde.
(2) Datenfluss haftet nur, wenn und soweit der Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des Ereignisses unter Berücksichtigung aller bekannter oder schuldhaft unbekannter Ursachen vorauszusehen war.
(3) Soweit Datenfluss haftet, beschränkt sich die Haftung auf den Auftragswert der Teilleistung, welche innerhalb der Durchführung den Schaden entstehen ließen.
(4) Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden des Auftraggebers seitens Datenfluss ist ausgeschlossen. Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung oder vertraglicher Zusicherung verjähren nach sechs Monaten.
§ 11. Vergütung und Zahlung
(1) Die Honorarsätze für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, basieren auf einem Achtstundentag bei fünf Arbeitstagen pro Woche. Reisezeit gilt als Arbeitszeit.
(2) Der Auftraggeber trägt, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist:
Spesen für die Unterbringung und Verpflegung der am Projekt beteiligten Datenfluss-Mitarbeiter im Rahmen steuerlich zulässigen Sätze sowie die Kosten der An- und Abfahrt zum Projekt. Reichen die steuerlich zulässigen Höchstsätze für die Kosten der Unterbringung nicht aus, wird der nachgewiesene Aufwand angemessen berechnet.
(3) Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich als Nettopreise. Die jeweilige gesetzlich Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.
(4) Für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, stellt Datenfluss nach Ermessen Zwischenrechnungen.
(5) Für Festpreisaufträge kann Datenfluss eine Rechnung in Höhe von 50% des Auftragswertes bei Auftragserteilung in Rechnung stellen. Nach Beendigung des Auftrages werden die restlichen 50% in Rechnung gestellt.
Spesen und Reisekosten werden nach Beendigung des Auftrags in Rechnung gestellt, sofern der Auftrag innerhalb von drei Monaten abgewickelt wird. Dauert die Abwicklung länger, berechnet Datenfluss nach eigenem Ermessen die entstandenen Reisekosten und Spesen.
(6) Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar. Die Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber fälligen Honorarforderungen von Datenfluss ist nur zulässig, wenn die Forderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig ist. Einwände gegen eine Rechnung sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt in Textform an Datenfluss zu richten. Nachträglich veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr von EUR 11,90 incl. MwSt in Rechnung gestellt.
(7) Datenfluss ist dazu berechtigt, einen Programmcode in einer Weise zu gestalten, die im Falle einer Zahlungsverweigerung den Code funktionsunfähig macht. Im Falle eines Verzugs wird dies mit einer angemessenen Frist angedroht.
(8) Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet Datenfluss EUR 11,90 incl. MwSt pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
§ 12. Lieferumfang.
Handbücher, Styleguides, Installationsanleitungen, Dokumentationen, Templates, Layoutdateien und Autorenkorrekturen sind nicht im Lieferumfang enthalten. Es sei denn der Vertrag sieht dies nicht ausdrücklich vor. Diese Regelung berührt nicht den Lieferumfang von Fremdprodukten, für die die jeweiligen Regelungen des Fremdherstellers gelten.
§ 13. Schlußbestimmung.
(1) Alle Angebote von Datenfluss sind freibleibend, soweit es im Angebot nicht ausdrücklich anders bestimmt ist.
(2) Abweichende Einkaufsbedingungen / Geschäftsbedinungen des Kunden gelten nicht.
(3) Eine Abtretung von Ansprüchen aus Verträgen ist unzulässig.
(4) Verträge unterliegen deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist am Sitz von Datenfluss.
Ergänzende Geschäftsbedingungen für Drucksachen
1. Geltung
Für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart ist, die nachfolgenden Bedingungen.
Gegenbestätigungen durch den Auftraggeber mit dem Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird widersprochen. Dessen abweichende Bedingungen gelten nur, soweit sie von uns in Textform bestätigt werden. Entsprechendes gilt für mündliche Nebenabsprachen oder Ergänzungsvereinbarungen zum Vertrag.
2. Auftragserteilung, Auftragsannahme und Termine
a) Aufträge sind nur bindend, wenn sie von uns in Textform bestätigt sind.
b) Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.
c) Bei Bestellung auf Rechnung Dritter – unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen – gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
d) Liefertermine sind grundsätzlich als unverbindlich anzusehen. Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechendem jeweiligen Planungsstand. Bei Nichteinhaltung ist uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.Bis zu diesem Zeitpunkt können vom Auftraggeber bestellte und abgenommene Lieferungen und Leistungen von uns berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber würde durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
e) Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn wir diese in Textform als Fixtermin, Festtermin oder verbindlichen Termin bestätigen. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der Mitteilung des Rücktritts in Textform können von uns die bereitserbrachten und vom Auftraggeber abgenommenen Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es sei denn der Auftraggeber würde durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
f) Bei höherer Gewalt oder Umständen, welche die Ausführung angenommener Aufträge unausführbar machen oder erschweren, sind wir berechtigt auch bei bestätigten und bereits in der Ausführung befindlichen Aufträgen, unter Ausschluß jeglicher Schadensersatzansprüche entweder vom Auftrag zurückzutreten oder den Auftragsumfangherabzusetzen oder den Auftrag entsprechend später zu erledigen. Eine vereinbarte Frist verlängert sich um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung durch uns ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
3. Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber
a) Wir führen alle Aufträge, sofern nicht in Textform anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den in unseren Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate können wir eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von uns zu verantworten sind.
b) Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten – dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten – unterliegen keiner Prüfungspflicht unsererseits. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechend Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Wir sind berechtigt, Kopien anzufertigen.
4. Impressum und Werbung
a) Auf Vertragserzeugnissen können wir mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf uns hinweisen.
b) Wir behalten uns vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster an Dritte zu versenden.
5. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
6. Gewährleistung, Haftung und Rückgaberecht
a) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, und in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
b) Rücksendungen jeder Art müssen mit uns abgesprochen werden. Unfrei zurück gesandte Ware wird nicht angenommen. Bei berechtigter Reklamation ersetzten wir die Versandkosten.
c) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdrucken – auch wenn sie von uns erstellt wurden – und dem Endprodukt.
d) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert.
e) Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen von uns erstellten Proof oder Andruck abgenommen, sind wir von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.
f) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
g) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind hinzunehmen. Berechnet wird die gelieferte Menge.
h) Bei einem von uns zu vertretenden Mangel der gelieferten Sache sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung innerhalb einer gesetzten und angemessenen Nachfrist steht dem Auftraggeber die Wahl zwischen Minderung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu.
i) Weitergehende Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernehmen wir keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von unseren Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
j) Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist unsere Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind.
k) Alle uns übergebenen Vorlagen werden von uns sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernehmen wir nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
l) Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten
7. Preisbestandteile
a) Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Herstellungsort zuzüglich Umsatzsteuer, Verpackung und sonstiger Kosten.
b) Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet.
c) Wir sind berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten – insbesondere an den angelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers – ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes – mindestens EUR 29,75incl. MwSt übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.
d) Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin, ist eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. EUR EUR 23,80 incl. MwSt fällig. Liegen die von uns bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet.
8. Versand
a) Erfüllungsort ist der Sitz der Firma
b) Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.
c) Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
d) Sobald die Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder die Post übergeben ist trägt der Auftraggeber die Gefahr für die Ware. Der Gefahrübergang auf den Auftraggeber erfolgt auch bei Franko- und Frei-Haus-Lieferungen.
e) Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber nur anzunehmen unter Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadensersatzansprüche hieraus uns gegenüber.
9. Eigentumsvorbehalt
a) Alle gelieferten Waren bleiben in unserem Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, bleibt die Ware unser Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller.
b) Die Forderungen des Vertragspartners aus etwaiger Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in dem selben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Vertragspartner zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
c) Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.
10. Handelsbrauch und Copyright
a) Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
b) Für von uns im Kundenauftrag erbrachte kreative Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behalten wir uns alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies in Textform vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
Ergänzende Geschäftsbedingungen für Webhosting
1. Einbeziehung von Registrarbedingungen, Änderungsbefugnis
1.1
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains („Endkürzel“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen.
Datenfluss registriert Domains im Namen des Kunden und gewährleistet nicht, dass die vom Kunden gewünschte und bestellte Domain zugeteilt wird bzw. die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist bzw. auf Dauer Bestand hat
1.2
Datenfluss kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
2. Leistungspflichten
2.1
Datenfluss gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Datenfluss liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Datenfluss kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
3. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf
3.1
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Datenfluss im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Datenfluss hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Datenfluss übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
3.2
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde Datenfluss, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
3.3
Der Kunde ist verpflichtet, Datenfluss einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, Datenfluss unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von Datenfluss über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und Datenfluss das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.
4. Vertragliche Besonderheiten für Domains
4.1
Bestellte Domains sind gemäß den Registrierungszeiträumen der Netzverwalter – meist 1 Jahr – gebucht. Sie können zwar jederzeit gekündigt werden, die Gebühr ist jedoch stets für den kompletten Registrierungszeitraum fällig.
4.2
Für den Fall, dass Datenfluss nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist Datenfluss berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
4.3
Datenfluss ist berechtigt, die Domain nach Wirksamkeit der Kündigung freizugeben. Damit erlöschen auch alle Rechte des Kunden aus der Registrierung der Domain.
4.4
Werden von Dritten gegenüber Datenfluss Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, ist Datenfluss berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die Präsenzen des Kunden zu sperren.
4.5
Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch Datenfluss verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.
5. Zugang
5.1
Der Kunde ist auch für Kosten, die andere Personen über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort seiner Zugangskennung sowie das persönliche Passwort für den Zugang zu dem für ihn reservierten Serverplatz zur Speicherung eigener Sicherungs-Dateien, wenn diese Leistung Gegenstand des Vertrages ist, sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde die automatisch zugeteilten Passwörter unmittelbar nach ihrer ersten Verwendung abzuändern. Der Kunde haftet gegenüber Datenfluss für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt Datenfluss von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen.
5.2
Datenfluss ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht betroffen ist, bestimmt Datenfluss die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall ist Datenfluss berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden, auch des Kunden eines Wiederverkäufers, sofort zu sperren.
6. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
6.1
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe der gesetzlichen Pflichten (z.B. Impressum) zu kennzeichnen. Der Kunde stellt Datenfluss von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
6.2
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner sowie der Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben.
6.3
Datenfluss ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten welche unzulässig sind, ist Datenfluss berechtigt, den Zugang zu sperren. Datenfluss wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
7. Pflichten des Kunden
7.1
Der Kunde sichert zu, dass die Datenfluss mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Datenfluss jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Datenfluss binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere:
Name und postalische Anschrift des Kunden,
Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain,
Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie, falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.
7.2
Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von 7 Tagen abzurufen. Datenfluss behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
7.3
Der Kunde verpflichtet sich, von Datenfluss zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber Datenfluss bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber Datenfluss widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Datenfluss nutzen, haftet der Kunde gegenüber Datenfluss auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von Datenfluss abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von Datenfluss oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von Datenfluss erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann.
7.4
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. „Spamming“). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist Datenfluss berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.
7.5
Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Datenfluss ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Datenfluss wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. Datenfluss wird die betreffenden Seiten wieder zugänglich machen, wenn der Kunde Datenfluss nachweist, dass die Seiten so umgestaltet wurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen.
7.6
Sofern ein Web-Hosting-Angebot ein definiertes Inclusive-Datentransfervolumen pro Monat enthält, wird Volumen für zusätzlichen Datentransfer durch Datenfluss gem. Preisliste berechnet.
